Die zahnärztliche Vorsorge soll frühzeitig Karies und Zahnfehlstellungen erkennen und verhindern.
Zahnärztliche Vorsorge für Kinder
Frühuntersuchungen (FU) – für Kleinkinder (0–6 Jahre)
Alter: ab dem 6. Monat bis zum 6. Lebensjahr
Umfang:
Früherkennung von Karies
Aufklärung der Eltern über Zahnpflege, Ernährung und Fluorid
ggf. Fluoridierung der Zähne
Termine:
3 Untersuchungen insgesamt (zwischen 6. und 33. Monat)
Alle 6 Monate möglich (ab 30. Lebensmonat)
Individualprophylaxe (IP) – für Kinder & Jugendliche (6–17 Jahre)
Leistungen alle 6 Monate, z. B.
Kontrolluntersuchung für Erwachsene
Auch nach dem 18. Geburtstag empfehlen wir zur Vorbeugung regelmäßig alle 6 Monate zur Kontrolluntersuchung zu kommen, evtl. in Verbindung mit einer professionellen Zahnreinigung.
Wussten Sie schon?
Wenn Sie regelmäßig zur Zahnarzt-Kontrolle gehen und das im Bonusheft dokumentiert ist, bekommen Sie bei Zahnersatz einen höheren Zuschuss von der Krankenkasse.
Voraussetzungen
Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt:
Vorteile der Vorsorge
Die zahnärztliche Vorsorge für Senioren
ist besonders wichtig, da mit zunehmendem Alter das Risiko für Zahnerkrankungen wie Parodontitis, Karies an freiliegenden Zahnhälsen oder Probleme mit Zahnersatz steigt.
Was gehört zur zahnärztlichen Vorsorge bei Senioren?
Für Pflegebedürftige & Menschen mit Einschränkungen
Die Krankenkassen bieten zusätzliche Leistungen:
Geriatrische Vorsorgeuntersuchung (§ 22a SGB V)
Für Menschen mit Pflegegrad oder Einschränkungen – angepasst an ihre Bedürfnisse
Hausbesuche oder Pflegeheimbesuche durch Frau Zahnärztin Marina Nikolova möglich
Pflegezuschläge für Zahnarztbesuche möglich (z. B. Anfahrt, Anfrage hierzu bitte bei Ihrer Krankenkasse)
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